Ist Mit Holz Heizen Bald Verboten?
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Keine Sorge, es gibt kein generelles Kaminofen-Verbot 2025. Das Heizungsgesetz (GEG) hat keine Auswirkungen auf die Nutzung von Einzelraumfeuerstätten. Es gilt lediglich, die letzte Übergangsfrist der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) zu beachten, die am 31.12.2024 endete.
Wie lange ist es noch erlaubt, mit Holz zu Heizen?
März 2010 in Betrieb genommen wurden, nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen. Besitzer haben dafür bis zum 31.12.2024 Zeit – also bis Ende des kommenden Jahres. Ab 2025 darf dann kein Kaminofen (oder Holzofen) mehr betrieben werden, der die neuen Grenzwerte nicht erfüllt.
Wie ändert sich die Holzheizung im Jahr 2025?
CO2-Zuschlag steigt – Holzheizungen ausgenommen Wer mit Öl oder Gas heizt, muss mit höheren Kosten rechnen. Betrug der CO2-Preis 2024 noch 45 Euro pro Tonne steigt er 2025 auf 55 Euro pro Tonne. Für Mieter und Eigenheimbesitzer bedeutet das zusätzliche Kosten von mehr als 100 Euro im Jahr.
Welche Holzofen müssen ab 2025 stillgelegt werden?
Doch für einige Öfen könnte es das letzte Mal sein, das sie wohlige Temperaturen und warmes Licht spenden. Denn 2025 läuft eine Schonfrist für alte Kaminöfen aus. Nach der Bundesimmissionsschutzverordnung müssen alle Öfen, die von 1995 bis einschließlich 2010 eingebaut wurden, zum Jahreswechsel stillgelegt werden.
Wann werden Holzofen verboten?
Am 31.12.2024 endet die letzte Übergangsfrist der BImSchV, die Kaminöfen und Holzöfen zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2012 betrifft. Kaminöfen, die nach März 2010 gekauft wurden, sind zugelassen. Viele Geräte fallen unter den Bestandsschutz oder müssen stillgelegt oder mit Feinstaubfiltern nachgerüstet werden.
Holzheizung ab 2024 verboten! (Gebäudeenergiegesetz GEG)
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Haben Holzheizungen eine Zukunft?
Es sind weiterhin alle Holzheizungen erlaubt, die der neuen Kaminofenverordnung ab 2024 entsprechen. Das bedeutet, sie müssen in Bezug auf die Kohlenmonoxidwerte, die Feinstaubbelastung und den Wirkungsgrad bestimmte Grenzwerte erreichen.
Welche Holzöfen dürfen ab 2025 noch betrieben werden?
Gemäß dem 1. BImSchV dürfen Kamin- und Kachelöfen, die vor dem 22. März 2010 hergestellt und in Betrieb genommen wurden, nur weiterbetrieben werden, wenn sie die Grenzwerte von 0,15 Gramm Staub und 4,00 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas nicht überschreiten.
Wann muss eine Holzheizung raus?
Auch für Kamin und Kachelofen läuft Ende 2024 eine Nachrüstpflicht ab: Alle Öfen müssen bis Ende des Jahres die gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Das betrifft vor allem Feuerstellen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden.
Welche Ausnahmen gibt es vom Verbot von Holzheizungen?
Ausnahmen vom Kaminofen-Verbot Von der Sanierungspflicht ausgenommen sind unter anderem Geräte, die der ersten Stufe der Verordnung entsprechen und dadurch Bestandsschutz genießen – sowie folgende Feuerstätten, die von der Sanierungspflicht ausgenommen sind: Kamine und Öfen, die vor 1950 errichtet wurden.
Welche Heizung für alte Häuser?
Welche Heizungsart eignet sich für den Altbau? Brennwertheizung mit Gas oder Öl. Wärmepumpe (Luft, Wasser, Erde) Heizen mit Holz oder Pellets. Gasheizung mit Solarthermie. Pelletheizung mit Wärmepumpe. EE-Heizung als Ergänzung zu einer bestehenden Heizung. .
Woher weiß ich, ob mein Kaminöfen noch zulässig ist?
Über die HKI Website können Sie überprüfen, ob Ihr Kaminofen Modell auch 2025 noch zugelassen ist - wenn es dort vermerkt ist.
Was kostet ein Feinstaubfilter für den Kamin?
Die Kosten dafür, einen Staubabscheider oder Feinstaubfilter im Holzofen oder Kamin nachzurüsten, hängen davon ab, welches System Sie einsetzen können und wollen. Aktive Filter sind mit circa 1.000 Euro um einiges kostenintensiver als passive Filter, für die Sie um die 300 Euro einkalkulieren müssen.
Welche Holzöfen müssen nicht nachgerüstet werden?
Private Kochherde, Backöfen und Badeöfen, offene Kamine sowie vor 1950 errichtete Öfen (so genannte historische Öfen) sollen nicht unter das Austausch- und Nachrüstungsprogramm fallen.
Wie lange darf man noch mit Holz heizen?
März 2010 eingebaut wurden, gelten die Grenzwerte ab dem 01. Januar 2025. Wer die Vorgaben nicht erfüllt, muss seine Heizung austauschen bzw. nachrüsten oder das Heizen mit Holz ist verboten.
Wann tritt das Verbot von Heizöfen in Deutschland und Europa in Kraft?
Im Jahr 2024 tritt in Deutschland und der gesamten EU ein entscheidendes Verbot in Kraft, das Besitzer von Kaminöfen betrifft. Dieses Verbot ist ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Luftqualität und zur Verringerung der Umweltbelastung durch Heizungsanlagen.
Kann Schornsteinfeger Kamin stilllegen?
Wer einen Kamin stilllegen möchte, kann einen Schornsteinfeger beauftragen. Dieser nimmt die Arbeiten fachgerecht vor.
Ist es erlaubt, Holzöfen zu heizen?
Seit dem 31.12.2020 dürfen nur noch Kaminöfen in Betrieb sein, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2010 gebaut wurden. Diese Kaminöfen dürfen noch bis 31.12.2024 betrieben werden. Danach müssen auch die Öfen entweder nachgerüstet sein oder sie werden stillgelegt.
Wie alt darf Holz zum Heizen sein?
Ja, gelagertes Brennholz kann zu alt zum Lagern sein und taugt dann nichts mehr. Altes Holz brennt sehr schlecht ab. Morsches Holz sollte gar nicht mehr im Kamin verbrannt werden. Zehn Jahre alt sollte Dein Kaminholz aber auf keinen Fall werden: Nach maximal fünf Jahren ist es zu alt.
Ist es sinnvoll, mit Holz zu heizen?
Eine Holzheizung hat viele Vorteile: Scheitholz, Hackschnitzel und Pellets gelten immer noch als vergleichsweise günstige Brennstoffe. Das Holz stammt vorrangig aus heimischer Ernte. Die energiepolitische Abhängigkeit ist damit gering.
Welche Holzöfen sind nach 2025 erlaubt?
Auch nach 2025 dürfen Kaminöfen weiterhin betrieben werden, sofern sie die Anforderungen der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) Stufe 2 erfüllen. Moderne Kaminöfen sind somit eine zukunftssichere, umweltfreundliche und gesetzeskonforme Heizlösung für Ihr Zuhause.
Ist ein Holzöfen ab 2025 nicht mehr zulässig?
Kamin Stilllegung oder Nachrüstung: Wie lange sind Holzöfen noch erlaubt? Keine Sorge, es gibt kein generelles Kaminofen Verbot! Ende 2024 läuft lediglich die letzte Übergangsfrist der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) ab.
Wie lange darf mein Öfen noch brennen?
Keine Sorge, es gibt kein generelles Kaminofen-Verbot 2025. Das Heizungsgesetz (GEG) hat keine Auswirkungen auf die Nutzung von Einzelraumfeuerstätten. Es gilt lediglich, die letzte Übergangsfrist der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) zu beachten, die am 31.12.2024 endete.
Sind Scheitholzheizungen noch erlaubt?
» Pellet- oder Scheitholzheizungen erfüllen die 65-Prozent-Vorgabe und dürfen auch weiterhin eingebaut werden.
Wie lange ist es noch erlaubt, meinen Holzöfen zu betreiben?
Solange der Kaminofen die Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte der BImSchV einhält, kann er weiter betrieben werden. Für Zulassungen nach 2024 muss der Schornsteinfeger jedoch einen Nachweis über die Einhaltung der Werte verlangen.
Für welche Heizungen besteht Austauschpflicht?
Im Allgemeinen betrifft die Austauschpflicht nach § 72 GEG alle Heizungsanlagen, die mit einem flüssigen (zum Beispiel Ölheizung) oder gasförmigen Brennstoff (zum Beispiel Gasheizung) beschickt werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind.
Wo kann ich sehen, ob mein Kaminöfen noch zulässig ist?
Über die HKI Website können Sie überprüfen, ob Ihr Kaminofen Modell auch 2025 noch zugelassen ist - wenn es dort vermerkt ist.
Welche Kamine müssen nicht nachgerüstet werden?
Private Kochherde, Backöfen und Badeöfen, offene Kamine sowie vor 1950 errichtete Öfen (so genannte historische Öfen) sollen nicht unter das Austausch- und Nachrüstungsprogramm fallen.
Ist ein Feinstaubfilter für Holzheizungen Pflicht?
Der HKI erklärt auf Nachfrage von t-online ausdrücklich, "dass der Einbau von Feinstaubfiltern weder jetzt noch ab dem Jahr 2025 vorgeschrieben ist". Das heißt, Besitzer von Feuerstätten, die nach dem 21. März 2010 installiert und in Betrieb genommen wurden, können aufatmen und müssen nicht handeln.
Wann muss mein Holzofen raus?
Nach dem 31. Dezember 2024 müssen Kamine, Öfen und Kaminöfen, die zwischen Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb gegangen sind, die in der 1. BImSchV vorgeschriebenen Kohlenmonoxid- und Feinstaubwerte erfüllen.