Wem Gehört Der Balkon Einer Eigentumswohnung?
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Abgesehen vom Bodenbelag ist der Balkon einer Eigentumswohnung Gemeinschaftseigentum. Damit ist gemeint, dass er der Wohnungseigentümerschaft gehört und nicht nur dem Wohnungseigentümer. In der Gemeinschaftsordnung ist dies verankert.
Wer trägt die Kosten für die Balkonsanierung einer Eigentumswohnung?
Die Kosten für solche Maßnahmen tragen grundsätzlich alle Wohnungseigentümer anteilig gemäß § 16 Abs. 2 WEG. Baumaßnahme: Eine Maßnahme, die über die bloße Erhaltung hinausgeht und die Substanz oder das Erscheinungsbild des Gebäudes verändert.
Was ist beim Balkon Gemeinschaftseigentum?
Zum Gemeinschaftseigentum gehört der konstruktive Teil des Balkons. Hierzu gehören: Das Balkongeländer. Die Balkongitter.
Wem gehört die Unterseite eines Balkons?
"Alle tragenden Teile sind Gemeinschaftseigentum und damit Sache der WEG. Der Balkonraum an sich ist Sondereigentum des Wohnungseigentümers", sagt Hausverwalter Martin Metzger aus Rosenheim und Vorstandsmitglied im Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI).
Wer zahlt Reparaturen am Balkon?
Normalerweise werden alle Eigentümer*innen an den Kosten für Balkonsanierung(en) nach dem gesetzlichen Verteilungsschlüssel, also nach Miteigentumsanteilen, beteiligt. Allerdings kann Ihre WEG diese Kosten nun auch durch einen Mehrheitsbeschluss anders verteilen.
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Was kann ich tun, wenn mein Balkon in einer Eigentumswohnung undicht ist?
Wer haftet und wer repariert die Wasserschäden? Ein Balkon gehört generell zum sog. Sondereigentum. Das bedeutet, in einer Eigentumswohnung zählen alle nichttragenden Bauteile des Vorbaus zu dem Miteigentum des Wohnungsinhabers.
Wer ist für den Balkon verantwortlich?
So manch einen mag es ärgern, dass der Balkon Gemeinschaftseigentum ist. Jedoch hat dies auch eine positive Seite. So sind für die Instandhaltung, Erneuerung und Reparatur der Balkone die Eigentümergemeinschaft verantwortlich. In manchen Fällen sind in der Gemeinschaftsordnung allerdings Sonderregelungen vereinbart.
Wer ist für die Renovierung des Balkons zuständig?
Das Balkongeländer Entrosten und Streichen ist die Aufgabe des Vermieters.
Ist der Estrich eines Balkons Sondereigentum?
Die Sondereigentumszuordnung umfasst zwar nicht nur die Bodenoberfläche, sondern auch den Bodenbelag, inklusive Estrich, Mörtelbett und Fliesen, jedoch zeigt die Abgrenzung zur tragenden Konstruktion des Gebäudes, dass jedenfalls die Abdichtungsschicht nicht mehr dem Sondereigentum zugeordnet werden kann.
Wem gehört die Terrasse einer Eigentumswohnung?
Garten/Terrasse Der Garten oder die Terrasse gehören zum Gemeinschaftseigentum und sind nicht zum Sondereigentum geeignet. Ein Eigentümer kann sich für einen Garten oder Terrasse ein Sondernutzungsrecht eintragen lassen.
Sind Fenster und Balkontüren Gemeinschaftseigentum?
Fenster gehören zum Gemeinschaftseigentum Sie sind zwingend Gemeinschaftseigentum gemäß § 5 Abs. 2 WEGesetz. Das heißt: Die Fenster sind sogar dann Eigentum der WEG, wenn in der Teilungserklärung etwas anderes steht.
Wie hoch sind die Kosten für die Sanierung eines Balkons?
In einfacheren Fällen, etwa wenn nur ein neuer Belag nötig ist, können rund 50 Euro pro Quadratmeter ausreichend sein. Aufwendige Komplettsanierungen mit neuer Konstruktion und hochwertigen Materialien können hingegen 1000 Euro oder mehr pro Quadratmeter kosten.
Ist der Balkon Teil der Wohnung?
Zu welchem Anteil darf der Balkon zur Wohnfläche zählen? Fakt ist: Der Balkon ist ein Teil der Wohnung. Doch komplett gehört er nicht zur Wohnfläche, sondern nur anteilig – zu welchem, das klären wir in unserer neuen Ausgabe der „Finanzfrage des Monats“.
Wer zahlt die Balkonsanierung bei einer Eigentumswohnung?
Insoweit sind die Kosten der Instandsetzung und Instandhaltung für die Balkonbestandteile, die im Gemeinschaftseigentum stehen, gemäß § 16 Abs. 2 WEG grundsätzlich auch von allen Wohnungseigentümern zu tragen, auch wenn diese selbst nicht über einen Balkon verfügen.
Was gehört bei einem Balkon zum Gemeinschaftseigentum?
Denn aus den Regelungen in § 5 Abs. 1 und Abs. 2 WEG ergibt sich wiederum, dass sämtliche Teile des Balkons, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind oder die äußere Gestaltung des Gebäudes prägen, zwingend zum Gemeinschaftseigentum gehören. Derartige Balkonteile sind mithin nicht sondereigentumsfähig.
Ist die Balkontür in einer Eigentumswohnung Gemeinschaftseigentum?
Zwingend Gemeinschaftseigentum sind demnach: Balkongitter, Balkongeländer, Balkonbrüstungen, Balkondecke, Bodenplatte, Balkontüren, Isolierschicht, der aufgebrachte Estrich, soweit er temperatur- und schalldämmenden Zwecken dient, die Trennwand zum Nachbarbalkon sowie eine an der Trennwand angebrachte Mauer.
Warum brechen Balkone ab?
Feuchtigkeitsschäden basieren meist auf beschädigten Abdichtungen, nicht ausreichendem Gefälle oder mangelnden Entwässerungssystemen. Vor allem in den nasskalten Wintermonaten machen sich Schäden durch Feuchtigkeit in Form von Rissen oder absplitternden Belägen bemerkbar und breiten sich durch Frost aus.
Wer haftet, wenn etwas vom Balkon fällt?
Der Gesetzgeber hat für diesen Fall vorgesorgt und in § 1318 ABGB normiert, dass grundsätzlich den Wohnungsinhaber die Haftung für Schäden durch herabfallende Gegenstände trifft.
Wann muss ein Balkon erneuert werden?
Ein Balkon sollte erneuert werden, wenn er Abnutzungserscheinungen oder Schäden aufweist, die seine Funktionalität, Sicherheit oder Ästhetik beeinträchtigen. Typische Anzeichen für einen sanierungsbedürftigen Balkon sind Risse, Abplatzungen, Verfärbungen, Unebenheiten oder eindringende Feuchtigkeit.
Ist Balkon Vermietersache?
Grundsätzlich gehört der Balkon zur Mietwohnung, was bedeutet, dass Mieterinnen und Mieter hier die gleichen Rechte genießen wie in ihren vier Wänden. Das Aufstellen von Sonnenschirmen, Möbeln und einem diskreten Sichtschutz ist somit erlaubt.
Wem gehört die Unterseite des Balkons?
Da sind Balkone – meist mit Ausnahme des Bodenbelags wie Kacheln - „Gemeinschaftseigentum“: Sie gehören der Wohnungseigentümergemeinschaft insgesamt. Auch wenn in der Gemeinschaftsordnung etwas anderes steht, denn das wäre unwirksam.
Wer muss einen Balkon renovieren?
Instandsetzungsmaßnahmen bei der Balkonsanierung Als Vermieter bist Du für eine vertragsgemäße, mängelfreie Nutzung des Balkons verantwortlich. Zu dieser Instandhaltungspflicht gehört es ebenso, den Balkon neu zu streichen, Risse und Löcher zu beseitigen oder die veralteten Fliesen zu erneuern.
Wie lange vorher muss eine Balkonsanierung angekündigt werden?
Ankündigungsfristen bei Modernisierungsmaßnahmen. Der Vermieter muss die Arbeiten rechtzeitig, d.h. spätestens 3 Monate vor ihrem Beginn, schriftlich ankündigen, was auch dann gilt, wenn die Miete im Zusammenhang mit den Arbeiten nicht erhöht werden soll.
Sind die Fliesen auf dem Balkon Sondereigentum?
Außerdem alle fest mit dem Gebäude verbundenen Bauteile, wie Balkongeländer, Außenleuchten, Estrich, Fliesen, und Wärmedämmungen oder Isolationsschichten, Fassadenanstriche oder fest mit dem Geländer verbundene Blumenkästen gehören zum Gemeinschaftseigentum.
Warum blättert die Farbe auf meinem Balkonboden ab?
Wenn die Farbe nur etwas abblättert, können Sie diese Stellen je nach Untergrund durch leichtes Schaben mit der Spachtel, mit einer Ziehklinge oder mit der Drahtbürste vorsichtig von losen Farbschichten befreien. Schleifen Sie die Oberfläche anschließend ab, um die sie zu glätten.
Ist der Estrich auf dem Balkon Gemeinschaftseigentum?
Zwingend Gemeinschaftseigentum sind demnach: Balkongitter, Balkongeländer, Balkonbrüstungen, Balkondecke, Bodenplatte, Balkontüren, Isolierschicht, der aufgebrachte Estrich, soweit er temperatur- und schalldämmenden Zwecken dient, die Trennwand zum Nachbarbalkon sowie eine an der Trennwand angebrachte Mauer.
Was sind konstruktive Teile eines Balkons?
Die konstruktiven Teile des Balkons, zu denen die Bodenplatte, die Isolierschicht, die Balkonbrüstung und die Decke gehören, stehen im Gemeinschaftseigentum, es handelt sich um zwingendes Gemeinschaftseigentum.
Wer muss den Balkon von innen streichen?
ein Balkon gehört zum Aussenbereich und muss nicht vom Mieter gestrichen werden, es sei denn, es steht explizit im Mietvertrag. Gleiches gilt für Kellerräume. Das ist Sache des Vermieters.
Was fällt unter Gemeinschaftseigentum?
Der Begriff Gemeinschaftseigentum beschreibt in einem Haus mit mehreren Eigentumswohnungen oder auch in einem Wohngebiet mit Reihenhäusern die Gebäudebereiche, die von allen Eigentümern genutzt werden können. Dies betrifft häufig Bereiche wie den Hausflur, die Waschküche oder einen Garten.