Wie Weit Geht Das Briefgeheimnis?
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Das sagt das Grundgesetz zum Brief- und Postgeheimnis: Briefe und Post darf nur derjenige öffnen und lesen, dessen Name vorne draufsteht. Die Botschaft im Umschlag ist geheim – und dieses Geheimnis darf nicht verletzt werden. Das gilt genauso für Postkarten, Päckchen und Pakete.
Wann zählt das Briefgeheimnis nicht?
Viele Menschen unterliegen dem Irrtum, dass innerhalb einer Ehe oder Familie Post- und Briefgeheimnis nicht gelten. Doch der Familienstand des Empfängers des Briefes schränkt dessen Grundrechte nicht ein. Das bedeutet: Das Briefgeheimnis gilt unter Eheleuten ebenso wie unter Eltern und deren Kindern.
Wann endet das Briefgeheimnis?
Unterschiede zwischen Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnis Das Postgeheimnis schützt alle physischen Postsendungen wie Briefe, Pakete und Päckchen vor unbefugtem Zugriff – sowohl durch Dritte als auch durch Dienstleister:innen. Es endet allerdings, sobald Sendungen die Empfänger:innen erreichen.
Ist es strafbar, wenn ich aus Versehen einen fremden Brief öffne?
Wird ein Brief aus Versehen geöffnet und erst nach dem Öffnen oder Lesen bemerkt, dass der Brief nicht an ihn adressiert ist, macht sich der Öffnende nicht strafbar. Maßgeblich für die Strafbarkeit ist, dass diesem bewusst ist, dass er den Brief unberechtigter Weise liest.
Kann ich jemanden anzeigen, der meine Briefe öffnet?
Briefe, aber auch Tagebücher oder Notizen, öffnet, die erkennbar nicht für ihn bestimmt sind, macht sich wegen Verletzung des Briefgeheimnisses strafbar. Zeigt der Betroffene ihn an, muss er mit einer Geldstrafe oder gar mit einer Freiheitsstrafe rechnen (§ 202 Strafgesetzbuch).
Das Postgeheimnis
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Kann man jemanden wegen Briefgeheimnis anzeigen?
Bei der Verletzung des Briefgeheimnisses handelt es sich um ein absolutes Antragsdelikt. Daher muss die verletzte Person, also diejenige Person, die zur Kenntnisnahme vom Inhalt des Schriftstücks berechtigt war, einen Strafantrag stellen, damit die Verletzung des Briefgeheimnisses strafrechtlich verfolgt wird.
Welche Briefe darf ich ohne Erlaubnis des Empfängers öffnen?
Briefverkehr im Betrieb Wird auf einem Brief oder einem Paket an erster Stelle eine bestimmte Person als Empfänger mit den Hinweisen "vertraulich", "persönlich", "privat" oder "ausschließlich" genannt, darf die Sendung von niemand Anderem ohne Erlaubnis des Empfängers geöffnet werden.
Was ist ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis?
Strafgesetzbuch (StGB) § 202 Verletzung des Briefgeheimnisses sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.
Was ist der Unterschied zwischen Briefgeheimnis und Postgeheimnis?
Briefgeheimnis schützt alle Postsendungen vor unbefugtem Zugriff. Postgeheimnis erweitert Briefgeheimnis und erfasst alle Postsendungen. Fernmeldegeheimnis schützt elektronische Kommunikation vor staatlichem Zugriff.
Wann ist es nur erlaubt, einen Brief persönlich zu öffnen?
Wenn auf einem Brief an erster Stelle eine bestimmte Person als Empfänger genannt wird (und erst danach der Firmenname), darf die Sendung von niemand anderem ohne Erlaubnis des Empfängers geöffnet werden. Anders verhält es sich, wenn zuerst das Unternehmen und dann ein konkreter Empfänger genannt werden.
Welche Beispiele gibt es für die Verletzung des Briefgeheimnisses?
Die Verletzung des Briefgeheimnisses kann gemäß § 206 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar sein. Dazu zählen beispielsweise das unbefugte Öffnen und das Abfangen von Nachrichten, die für andere bestimmt sind, sowie das öffentliche Bekanntgeben des Inhalts unbefugt mitgeteilter Nachrichten.
Wie hoch ist die Geldstrafe bei Verletzung des Briefgeheimnisses?
(1) Wer einen nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmten verschlossenen Brief oder ein anderes solches Schriftstück öffnet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.
Darf mein Nachbar mein Paket öffnen?
Darf das Paket irgendwann geöffnet werden? Nein, Sie dürfen ein Paket, das Sie für Ihren Nachbarn angenommen haben, nicht öffnen. Selbst wenn es offensichtlich eine Bestellung ist und Sie nur nach einem Retourschein suchen möchten, um das Paket zurückzusenden, ist das strengstens verboten.
Wann gilt das Briefgeheimnis?
Das sagt das Grundgesetz zum Brief- und Postgeheimnis: Briefe und Post darf nur derjenige öffnen und lesen, dessen Name vorne draufsteht. Die Botschaft im Umschlag ist geheim – und dieses Geheimnis darf nicht verletzt werden. Das gilt genauso für Postkarten, Päckchen und Pakete.
Kann ich meine Mutter anzeigen, wenn sie meine Briefe öffnet?
Das Brief- Post- und Fernmeldegeheimnis schützt schriftliche Nachrichten, Nachrichten über das Internet oder über das Telefon. Auch der Inhalt von Paketen und Päckchen ist geschützt. In Artikel 10 des Grundgesetzes steht: (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Was bedeutet ein roter Brief von der Polizei?
Ein Rote-Hand-Brief soll die Fachkreise rasch über neue therapierelevante Aspekte informieren, die noch nicht in der Fachinformation enthalten sind.
Wann verjährt das Briefgeheimnis?
Die Straftat verjährt nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB nach 5 Jahren.
Was ist Postunterdrückung?
Post-Unterdrückung ist die inoffizielle Bezeichnung für Paragraf 206 des Strafgesetzbuches. Dort ist beschrieben, was Menschen droht, die das Post- und Fernmeldegeheimnis verletzen. Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe nämlich ( hier der komplette Gesetzestext).
Was bedeutet das Briefgeheimnis ist unverletzlich?
Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Rein rechtlich ist die Sache klar: Kommunizieren zwei oder mehrere Personen, stehen die Vertraulichkeit des Kommunikationsinhalts, sowie die näheren Umstände desselben unter Schutz.
Ist es strafbar, wenn ich aus Versehen fremde Post öffne?
Bitte nicht öffnen! Ist Post nicht an Sie adressiert, geht Sie der Inhalt nichts an. Entsorgen Sie das Schreiben kurzerhand in der Papiertonne, können Sie sich wegen Sachbeschädigung strafbar machen. Öffnen sollten Sie den Brief trotz aller Neugier auch nicht. Das stellt einen Verstoß gegen das Briefgeheimnis dar.
Welche Strafe droht bei Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses?
Welche Strafe droht für die Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses? Bei einer Verurteilung wegen der Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.
Ist es strafbar, Briefe zu unterschlagen?
Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist nicht strafbar. Wird zusammen mit der Verletzung des Briefgeheimnisses ein Diebstahl oder eine Unterschlagung begangen, kann eine Tateinheit bestehen. Dagegen wird eine Sachbeschädigung verdrängt.
Wann dürfen Eltern Briefe von Kindern öffnen?
Eltern dürfen verschlossene Briefe, E-Mails und SMS nicht öffnen bzw. lesen. Das gilt auch für bereits geöffnete Briefe, die z.B. in einer verschlossenen Schatulle oder in einer Lade im eigenen Zimmer liegen. Postkarten und unverschlossene Briefe dürfen nach dem Briefgeheimnis gelesen werden.
Unterliegen E-Mails dem Briefgeheimnis?
Wie der gewöhnliche Schriftverkehr per Briefpost oder Telefonate unterliegen natürlich auch E-Mails dem Schutz des Art. 10 GG. Danach sind sowohl das Brief- als auch Post- und Fernmeldegeheimnis unverletzlich. Für das Fernmeldegeheimnis gibt es in §85 Telekommunikationsgesetz (TKG) eine weitere Bestimmung.
Fallen Postkarten unter das Briefgeheimnis?
Das sagt das Grundgesetz zum Brief- und Postgeheimnis: Briefe und Post darf nur derjenige öffnen und lesen, dessen Name vorne draufsteht. Die Botschaft im Umschlag ist geheim – und dieses Geheimnis darf nicht verletzt werden. Das gilt genauso für Postkarten, Päckchen und Pakete.
Kann ich meine Mutter anzeigen, wenn sie meine Post öffnet?
Das Brief- Post- und Fernmeldegeheimnis schützt schriftliche Nachrichten, Nachrichten über das Internet oder über das Telefon. Auch der Inhalt von Paketen und Päckchen ist geschützt. In Artikel 10 des Grundgesetzes steht: (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.